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   BSG, 29.01.1974 - 8/7 RU 18/72   

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BSG, 29.01.1974 - 8/7 RU 18/72 (https://dejure.org/1974,2976)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1974 - 8/7 RU 18/72 (https://dejure.org/1974,2976)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 (https://dejure.org/1974,2976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72
    Die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung setzt den Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität voraus (BSG 30, 121 [123], 278 [280f]).

    Da der Tatrichter alle Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen hat (BSG 30, 121 [123]), fallen bei Unaufklärbarkeit eines wesentlichen Umstands die Folgen der objektiven Beweislosigkeit (vgl. BSG 6, 70 [72]; 30, 278 [280]) dem, der eine ihm günstige Rechtsfolge geltend macht, nur dann, aber auch stets dann zur Last, wenn der genannte Nachweis nicht zu erbringen ist.

    Deswegen können Gesichtspunkte der Billigkeit auch hier nur im Rahmen der Beweiswürdigung, nicht aber bei der Beantwortung der Frage nach der Beweislast berücksichtigt werden (vgl. BSG 30, 121 [123]).

  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54

    Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden

    Auszug aus BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72
    Zu Unrecht berufen sich die Kläger für ihre Ansicht, daß eine Umkehr der Beweislast eintreten müsse, auf die Rechtsprechung des BGH zum Impfschaden (BGHZ 18, 286) und zur sog. Produzentenhaftung (BGHZ 51, 91).

    Die Ausführungen des BGH betreffen allein die Frage der Ausscheidung solcher Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, die bei einer unter dem Gesichtspunkt adäquater Verursachung wertenden Beurteilung nicht mehr als haftungsbegründende Umstände betrachtet werden können (vgl. BGHZ 18, 286 [288]).

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72
    Zu Unrecht berufen sich die Kläger für ihre Ansicht, daß eine Umkehr der Beweislast eintreten müsse, auf die Rechtsprechung des BGH zum Impfschaden (BGHZ 18, 286) und zur sog. Produzentenhaftung (BGHZ 51, 91).

    In der Entscheidung zur Produzentenhaftung wird der Nachweis des Geschädigten, daß der Schaden im Organisations- und Gefahrenbereich des Herstellers eingetreten ist, ausdrücklich als erforderlich bezeichnet (vgl. BGHZ 51, 91 [105]) und nur das Risiko einer Nichterweislichkeit der "Schuldlosigkeit" - auf die es in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ankommt - dem Hersteller auferlegt (vgl. BGHZ 51, 91 [106]).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72
    Der Tatrichter ist sonach nicht gehindert, Eigentümlichkeiten des Falles dadurch Rechnung zu tragen, daß er an einen Beweis verminderte Anforderungen stellt (vgl. BSG 19, 52 [56]).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72
    Da der Tatrichter alle Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen hat (BSG 30, 121 [123]), fallen bei Unaufklärbarkeit eines wesentlichen Umstands die Folgen der objektiven Beweislosigkeit (vgl. BSG 6, 70 [72]; 30, 278 [280]) dem, der eine ihm günstige Rechtsfolge geltend macht, nur dann, aber auch stets dann zur Last, wenn der genannte Nachweis nicht zu erbringen ist.
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    Da es sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft bei einer Krebserkrankung einerseits um ein multifaktorielles Geschehen handelt, bei dem auch andere Faktoren zur Auslösung (Initiation) und Entwicklung (Promotion) eines Tumors beitragen, und Körpergewebe bzw -organe nicht von gleicher Strahlenempfindlichkeit sind (vgl Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, 1145, 1256), andererseits die Bevölkerung auch außerberuflich einer Strahlenbelastung ausgesetzt ist (natürliche Strahlung, medizinische Behandlung mit Röntgen- und anderen ionisierenden Strahlen), kommt es für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der bei A. unstreitig gegebenen beruflichen Strahleneinwirkung und dem bei ihm aufgetretenen Larynxkarzinom darauf an, ob die bei ihm festgestellte berufliche Strahleneinwirkung nach Art und Dosis ausreichte, um nach der im Recht der Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre als wesentliche Bedingung für diese Erkrankung angesehen zu werden (vgl BSG Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 - SozR 2200 § 551 Nr. 1 zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs einer berufsbedingten Strahlenerkrankung mit einer Erkrankung an Leukämie; Krasney, Die Kausalgrundsätze des geltenden Berufskrankheitenrechts, in Süddeutsche Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft Mainz, Kolloquium Krebserkrankungen und berufliche Tätigkeit, 1988, S 67, 68 f).
  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheiten gem BKV Anl 1 Nr 1103, 4109 -

    Lässt sich dies unter Anwendung sämtlicher Erkenntnismöglichkeiten nicht klären, würde die Unterstellung eines hälftigen Verursachungsanteils und damit Bejahung der sowohl der naturwissenschaftlichen Kausalität als auch deren rechtlicher Wesentlichkeit zu einer unzulässigen Beweislastumkehr führen, die das BSG in ständiger Rechtsprechung - auch im Hinblick auf § 9 Abs. 3 SGB VII - ablehnt (BSG, Urt. v. 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - BSGE 63, 270, 271; BSG v 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 - SozR 2200 § 551 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 U 166/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Selbst bei erheblichen Beweisschwierigkeiten lehnt das BSG eine Beweislastumkehr in ständiger Rechtsprechung ab (BSG vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87; BSG vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11

    NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen

    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 29. Januar 1974, A/7 RU 18/72, in: SozR 2200 § 551 Nr. 1; vom 02. Mai 2001, B 2 U 16/00 R, in: SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; vom 18. August 2004, B 8 KN 1/03 R, in: SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1; vom 12. April 2005, B 2 U 11/04 R in: BSGE 94, 262, RdNr. 5; vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R in: BSGE 94, 269, RdNr. 5; vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R in: BSGE 96, 196, 198 RdNr. 10; vom 4. September 2007, B 2 U 24/06 R in: SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04

    Verursachungswahrscheinlichkeit einer Tätigkeit im Uranerzbergbau für eine

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, also grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; BSG, Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 - SozR 2200 § 551 Nr. 1 und Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R - SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 99/07

    Gesetzliche Unfallversicherung- Anerkennung einer Berufskrankheit BK Nr. 2402 bei

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, also grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Bundessozialgericht in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; BSG, Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 -, in SozR 2200 § 551 Nr. 1 und Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R -, in SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1).
  • BSG, 02.11.1988 - 2 BU 47/88
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 (: SozR 2200 S 551 Nr. 1) in bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs statistische Erwägungen angestellt.
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